Klartext

Haftungsausschluss

Vorab-Inspektion und Verantwortlichkeit: Vor Mietbeginn des (E-)Fahrrads muss der Mieter die Zuverlässigkeit des E-Bikes sicherstellen. Vor der Verwendung müssen alle bestehenden Mängel und/oder Schäden dem Vermieter gemeldet werden. Alle Beschwerden bezüglich des Zustands des E-Bikes sollten schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.

Schadenshaftung: Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die während der Mietdauer am gemieteten E-Bike, seinen Geräten und Zubehörteilen verursacht werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Diebstahl und Vandalismus am E-Bike zu verhindern. Schäden, die über normalen Verschleiß hinausgehen, sind zu 100 % die finanzielle Verantwortung des Mieters. Der Mieter ist vollständig verantwortlich für alle entstandenen Verluste und verpflichtet, 100 % der damit verbundenen Kosten zu tragen. Alle Schäden müssen dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe gemeldet werden.

Diebstahlanzeige: Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter nachweisen, dass das gemietete E-Bike ordnungsgemäß während des Diebstahls gesichert war. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, alle bereitgestellten Schlüssel zu überprüfen.

Haftungsausschluss: Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Personenschäden oder Sachschäden ab, es sei denn, die Schäden resultieren aus grober Fahrlässigkeit. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, Kosten im Zusammenhang mit Schäden zu tragen, wie Gutachten und Wertminderung. Der Mieter erkennt an, dass der Vermieter nicht für Unfälle oder andere Vorfälle haftet, die während der Mietdauer auftreten können. Der Mieter bestätigt, dass er umfassende Informationen zur Bedienung von E-Bikes erhalten hat.

Kenntnis der Verkehrsregeln: Der Mieter muss sich bewusst sein und alle geltenden Verkehrsregeln befolgen, wenn er das E-Bike auf öffentlichen Straßen benutzt. Der Mieter erklärt, dass er qualifiziert ist, das E-Bike zu bedienen und sich in gutem körperlichen und geistigen Zustand befindet.

Einhaltung der Verkehrsregeln: Der Mieter verpflichtet sich, sich an alle gültigen Verkehrsregeln zu halten, während er das E-Bike benutzt.

Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Durch die Unterzeichnung dieses Vertrags erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bike Arena Zermatt GmbH an.